18 February 2007

Kunst und Politik

Meine Wertung


Anstelle einer Rezension,
ein offener Brief an einen Nachbarn!


Lieber Herr Geldmacher,

seit einiger Zeit veröffentliche ich Rezensionen zu den von mir gelesenen Büchern in meinem Blog und parallel dazu bei amazon. Sie dienen in erster Linie dazu, die eigenen Überlegungen zu der Lektüre zu ordnen - und doch, hoffe ich, daß meine kritischen Anmerkungen ihre Leser finden. Im besten Fall, würde auch der Autor, wenn er denn noch lebt und sich z. B. bei amazon über den aktuellen Verkaufsrang seines Buches informieren möchte, auf meine Rezensionen stoßen; hier würde er dann vielleicht einen süffisanten Verriß lesen.

‚Das betrifft mich nicht’, werden Sie einwenden, „Kunst und Politik“, ist bei amazon nicht zu haben und daher kritikresistent. Stimmt nicht! Als politisch denkender Mensch bin ich an dem Thema interessiert und habe meinen Blog als Forum. Ein Verriß wird es zwar nicht, aber einige kritische Anmerkungen liegen mir dennoch - im Internet-Zeitalter - auf der Tastatur.

Über die wechselseitigen Beziehungen zwischen „Kunst und Politik“ hinaus, geht es in Ihrem Buch um Ihren künstlerischen Durchbruch auf der 4. documenta in Kassel 1968, um Multiples, Hochschulpolitik und Ihren langjährigen engagierten Einsatz zur Durchsetzung von Ausstellungshonoraren.

In ästhetischen Fragen fühle ich mich häufig eher unsicher* als „hilflos“, stehe daher der zeitgenössischen Kunst, insbesondere wenn sie in Museen präsentiert wird, meistens „ehrfurchtsvoll“ und nur sehr selten „kopfschüttelnd“ gegenüber. Insoweit trifft das documenta-Manifest von 1968 auch heute noch zu und wen wundert es, wenn ich mich daher auf ein Terrain begebe, das mir wesentlich vertrauter ist? Kunst als Ware, Serienherstellung, Honorare gleich welcher Art, auch Ausstellungshonorare, sind einem Kaufmann, der sich hauptsächlich mit dem schnöden Mammon beschäftigt, nicht fremd.

Mit Begeisterung teile ich Ihre Kunst-Definition, die für mich die zentrale Aussage dieses Buches bildet und auch heute noch - nach 30 Jahren - ihre Gültigkeit hat:

„Die Wissenschaft Bildende Kunst arbeitet nicht nur mit physikalischen (optischen) Gesetzen, sondern u. a. auch mit den Risiken und Überraschungen des Experiments
... und warum sollte das Experiment immer mit tierischem Ernst betrieben werden?“

Damit hätten auch Seiteneinsteiger, Autodidakten, Querdenker, Exzentriker und Menschen aller Art, mit und ohne „tierischem Ernst“, die Chance, zum „Wissenschaftler“ zu avancieren; eine derartige Durchlässigkeit würde auch die traditionellen Wissenschaften bereichern.

Betrachten wir also den Künstler als Wissenschaftler und vergleichen ihn mit seinem gesellschaftlich anerkannten Kollegen, zum Beispiel einem Naturwissenschaftler. Was stellen wir fest? An der Spitze wird es weder im Hinblick auf die Lebens- und Arbeitsverhältnisse, noch auf die soziale Stellung, gravierende Unterschiede geben. Ólafur Elíasson, der Aufsteiger 2006 auf Platz 9 des Capital-Kunstkompasses wird wahrscheinlich nicht weniger anerkannt oder schlechter honoriert werden als der Physiker und Mathematiker Stephen Hawking, dem Autor des weltweiten Bestsellers „Eine kurze Geschichte der Zeit“. Interessant ist, daß sich beide mit physikalischen Phänomenen in der Natur beschäftigen. Die Faszination, die für Elíasson von Licht und Wasser, Bewegung und Reflexion ausgeht, besteht für Hawking in der Physik Schwarzer Löcher. Doch wie sieht es unterhalb dieser Ebene aus? Während Naturwissenschaftler - je nach Konjunktur - Arbeitsmöglichkeiten in Wirtschaft, Verwaltung und Forschung haben, fallen die bildenden Künstler sehr schnell in ein (wirtschaftliches) Schwarzes Loch, wenn sie nicht zu den ca. 5 % zählen, die von ihrem Beruf leben können. Das ist nicht neu und hat sich auch in Zeiten von Hartz IV nicht geändert.

Liegt es dann nicht nahe, die Lebens- und Arbeitsverhältnisse dieser Gruppe z. B. über Ausstellungshonorare zu verbessern?

JA & NEIN

  • Ja, denn es ist natürlich absurd, daß gerade die Hauptakteure, auf deren Schultern es sich ein ganzer Wirtschaftszweig von Kunstbemühten gut gehen läßt, völlig leer ausgehen und statt dessen auf einen vermeintlichen Publicity-Erfolg verwiesen werden.
  • Nein, deshalb, weil jeder andere kreative Mensch, der unbekannte Jazz-Musiker, der einsame Philosoph und selbst der mit Grundlagenforschung beschäftigte Naturwissenschaftler selbstverständlich ähnliche Rechte für sich reklamieren würde.

Dieses Dilemma läßt sich nicht auflösen, es sei denn, man akzeptiert, daß im Prinzip allen mehr oder weniger kreativen Menschen zunächst humane Lebens- und Arbeitsbedingungen zustehen, die sie dann durch Eigeninitiative, Ehrgeiz, Fortune, was auch immer, verbessern können (oder auch nicht). Das führt uns aber nicht zu Ausstellungshonoraren, sondern direkt zu dem Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE), wobei es auf das „B“ ankommt. Nur so wird der bildende Künstler, wenn es demnächst an der Ateliertür klingelt, mit einem Kunstinteressierten rechnen können und nicht mit dem beamteten Hartz IV-Fahnder, der die Bettwäsche auf Spuren nichtehelicher Bedarfsgemeinschaften untersucht. Umgekehrt, wird der nunmehr entbeamtete Ex-Hartz IV-Fahnder vielleicht seinen Sinn für die Kunst entdecken und auf der Basis seines BGE schicke Kunstobjekte basteln.

Um jedes Mißverständnis auszuschließen: Ich meine sehr wohl, daß Museen und andere Aussteller, sofern sie mit öffentlichen Geldern finanziert werden, unbedingt Ausstellungshonorare an die Künstler zahlen sollten, selbst wenn damit die in meinen Augen weitaus schwierigere Problematik der Künstlerauswahl nach wie vor ungeklärt bleibt.

Gleichzeitig würde ich mich vehement gegen jede Gesetzesinitiative wenden, die Museen und selbst private Galerien zwingen soll, Ausstellungshonorare an Künstler zu zahlen, die dann sogar auf ihre gesetzlichen Vergütungsansprüche nicht mehr verzichten könnten. Sind nicht nur die elementaren Menschenrechte unveräußerbar? Nein, das ist - wie ich meine - ein Irrweg. Eine derartige QUASI-GEMA „KUNST“ wäre von Anfang an obsolet; selbst die gute, 104 Jahre alte GEMA „MUSIK“ verliert in der real existierenden digitalen Welt ihre Bedeutung. Nicht anders würde es ihrer Kunstschwester gehen.

Kunst ist eine Handelsware. Das läßt sich, wie auch immer man dazu steht, in einer marktwirtschaftlich orientierten Gesellschaft nicht leugnen. Klar, fundamental und - hoffentlich - kreativ ist die Idee, die dem Kunstwerk zu Grunde liegt, aber sie ist von dem Produkt faktisch nicht zu trennen. Selbst unser Naturwissenschaftler, der kongeniale Kollege unseres Künstlers, muß nicht nur den zündenden Einfall haben, sondern entsprechende Publikationen in der Fachpresse vorweisen, um anerkannt zu werden. Die Akzeptanz durch die staunende und zahlende Öffentlichkeit läßt sich nicht ersetzen; ein gesetzlich reglementierter Parallel-Markt würde nur Umgehungstatbestände auslösen.

Wenn wir also die Kunst fördern wollen, dann fördern wir doch den Künstler, aber nicht nur ihn allein, sondern auch gleichermaßen seine potenziellen Kunden, d. h. alle!

Wie ist es aber zu erreichen, daß zumindest die öffentlich finanzierten Museen freiwillig Ausstellungshonorare zahlen? Das ist - wie Sie selbst oft leidvoll erfahren haben - schwierig, geht aber letztendlich nur über solidarische Maßnahmen der Künstler und deren Engagement in den zuständigen Gremien. Hier sind Sie mir, lieber Herr Geldmacher, weit voraus und daher gebührt Ihnen mein Respekt. Ich hingegen, habe nur einen Aspekt Ihres Buches kommentiert und ansonsten die Werbetrommel für das BGE gerührt, mehr nicht.

Der Brief ist länger als eine Rezension bei amazon. Im Unterschied dazu, besteht aber berechtigte Hoffnung, daß er vom Autor, Künstler, Politiker gelesen wird. Wer kann das schon von sich behaupten? Es ist eine Freude, einen derartigen Menschen zum Nachbarn zuhaben, der zudem so sympathisch ist!

Ihr

Edgar Hauster



*Mehr Sicherheit stellt sich auch nicht unmittelbar ein, wenn ich u. a. von Gabriele Uelsberg (S. 95) erfahre: „Die in den Werken angesprochene Ambivalenz von illusionistischer Kunst und realen Objekten, von flächigen und dreidimensionalen Elementen, von artifiziellen und realkünstlerisch entstandenen Kompositionen sowie die Kombination von Klang- und Lichtelementen leisten in Klaus Geldmachers Arbeiten die Verknüpfung von ‚Kunst und Leben’, wobei die Qualität des ‚Lebendigen’ eine ständig aktive Rolle des Betrachters intendiert und fordert.“ Das hat mindestens einen Stern gekostet.

1 comment:

Edgar Hauster said...

Klaus Geldmacher hat geschrieben:

Klaus Geldmacher an Edgar Hauster


1. Ja, auch der unbekannte Jazzmusiker und jeder kreative Mensch soll seine Urheberrechte (und eine entsprechende Vergütung) einklagen können, wenn sie den von Dritten (also Vermarktern) missbraucht, d.h. unerlaubt kommerziell genutzt werden. Das ist im übrigen bereits im geltenden Urheberrecht als „Grundrecht“ verankert:

§ 1 „Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.“

§11 „Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.

2. Das Ausstellen von Kunstwerken (egal wo – ob Museum, Galerie, Kneipe, Medien aller Art) ist im urheberrechtlichen Sinn eine Nutzung (eine Vermarktung), aus denen die Veranstalter zweifellos (beruflichen) Nutzen ziehen – sonst würden sie´s nicht machen.
Hieraus lassen sich Vergütungsansprüche des Urhebers ableiten, die – meiner Meinung nach – allerdings nicht von einer Gema KUNST sondern individuell ausgehandelt und eingefordert werden sollen. In dieser Frage lag ich in den letzten Jahren allerdings quer mit meiner Gewerkschaft, die ich vor fünf Jahren deswegen verlassen habe…
3. Sie haben Recht: Die Frage der Künstlerauswahl wird und soll durch die Zahlung von Ausstellungshonoraren in keinster Weise berührt werden.
4. Sie sprechen von der Kunst als „Handelsware“. Ich würde folgende Formulierung vorziehen: Erst durch das Veröffentlichen (durch Publikationen) wird ein Werk zu Kunst. Kunst ist ein Vereinbarungsbegriff und ohne gesellschaftliche Resonanz nicht existent. Ein individuelles Machwerk – sei es ein Text, Musik oder Bild etc. – wird erst durch die Wahrnehmung und Anerkennung der Mitmenschen zu Kunst.
Auch ich bin Gegner eines gesetzlich reglementierten Parallel-Marktes. Das funktioniert nie und führt zu staatlicher Kunstzensur. Da halte ich mehr vom konkurrierenden privaten Kunstmarkt, der Kreativität verlangt.

Soweit meine spontane erste Reaktion. Bald mündlich mehr.